Kenntnisnachweis
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im privilegierten Rahmen eines Modellflugverbandes betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor. Wer also sein Flugmodell in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht fliegen möchte, für den ist der Nachweis erforderlich. Und das gilt sowohl für das Fliegen auf als auch außerhalb von Modellfluggeländen.
Hier geht es zum Online-Tool für den Erwerb des Kenntnisnachweises.
Online -Tool für Kenntnisnachweis (Benutzerkonto erforderlich)
Der Kenntnisnachweis ist fünf Jahre gültig und kostet gemäß behördlicher Gebührenordnung 26,75 Euro.
DMFV
Der LSC – Lautertal ist Mitglied des Deutschen Modellflieger Verandes.
Wettbewerbsregeln
Das internationale Regelwerk für Modellflugwettbewerbe findet man auf der Seite der FAI Aeromodelling Commission (CIAM)
SPORTING CODE – SECTION 4: AEROMODELLING & SECTION 12: UNMANNED AERIAL VEHICLES (UAV)
Luftfahrt Bundesamt LBA
Registrierung beim LBA - eID
Über den DMFV kann die Registrierung beim LBA einfach und unkompliziert erfolgen. Hierzu benötigt der LSC die E-Mail-Adresse des Mitglieds und die Bestätigung, dass diese an den DMFV und auch an das LBA weitergereicht werden darf.
Meldet dann der LSC das Mitglied beim DMFV an, übernimmt also der Verband die Registrierung beim LBA. Man erhält dann vom LBA eine E-Mail mit der eID.
Mit der für die Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse kann man sich auch jederzeit beim LBA-Nutzerkonto einloggen. Über diesen Link (LBA Open UAV) kommt man auf die Seite, auf der oben rechts ein „Login“ zu finden ist. Beim ersten Login muss man dafür ein Passwort vergeben. Hier werden auch eventuelle Änderungen z.B. der Adresse durchgeführt.
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